Die Stiftung

Auferstehungskirche Reppenstedt

Auferstehungskirche Reppenstedt

Wie jede Organisation benötigt unsere Kirchengemeinde Geld,  um ihre Aufgaben zu erfüllen. Die Kirchensteuer und alle Spenden müssen zeitnah für den angegebenen Zweck und das notwendige Personal ausgegeben werden und sind dann erschöpft.

Anders ist es mit einer Stiftung. Stiftungsgelder werden angelegt. Nur die Zinserträge werden genutzt. So ist eine Stiftung eine langfristig verlässliche Finanzquelle.
Da auch in der Kirchengemeinde Reppenstedt die Anzahl der Gemeindemitglieder zwar geringfügig, aber doch stetig sinkt, wird künftig immer weniger Geld vorhanden sein, mit dem Gutes bewirkt und ein lebendiges Gemeindeleben aufrecht erhalten werden kann. Um hier nachhaltig Finanzreserven für die Zukunft unserer Gemeinde zu sichern, ist die Stiftung „Auferstehungskirche Reppenstedt“ gegründet worden.

Die Stiftung „Auferstehungskirche Reppenstedt“ ist eine unselbständige kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts in der Verwaltung der Auferstehungskirchengemeinde Reppenstedt.

Sie bildet – wie alle Stiftungen – ein Stiftungsvermögen (oder Stiftungskapital), das in seinem Bestand dauernd und ungeschmälert zu erhalten und möglichst ertragreich anzulegen ist. Ihre Aufgaben erfüllt die Stiftung aus den Erträgen (Zinsen) des Stiftungsvermögens.

Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.