Stiftungszweck

Stiftungszweck dieser Stiftung ist (gem. § 2 der Stiftungs-Satzung vom 18.08.2008):

„die Förderung der kirchengemeindlichen Arbeit der Auferstehungskirchengemeinde Reppenstedt (in deren gegenwärtigen Grenzen). Sie geschieht in der Verantwortung und Verpflichtung zum Zeugnis und Verkündigung des Wortes Gottes in der Öffentlichkeit und zum diakonischen Dienst. Die Förderung der kirchengemeindlichen Arbeit kann z.B. geschehen durch

  • Bereitstellung von Mitteln für kirchliche Gruppen
  • für Personalkosten
  • für Sachkosten
  • und für den Bau und die Bauerhaltung der Kirche und sonstiger kirchengemeindeeigener Gebäude.

Der Erwerb von Immobilien für kirchliche Zwecke ist ebenso möglich.“

Hier die Satzung der Stiftung als PDF-Dokument: